Kann KI eine Datenschutzerklärung erstellen? Ein Gedankenspiel für Webseitenbetreiber

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Künstliche Intelligenz schreibt inzwischen erstaunlich gute Texte. Da liegt die Frage nahe, ob sie auch eine Datenschutzerklärung für eine Website oder einen Onlineshop erstellen kann.

Ich wollte es einfach einmal ausprobieren.

Also bat ich ChatGPT, eine Datenschutzerklärung zu erstellen.

Das Ergebnis sah auf den ersten Blick durchaus überzeugend aus.

Doch während ich den Text las, ließ mich eine ganz andere Frage plötzlich nicht mehr los.

Woher soll eine KI eigentlich wissen, welche Dienste auf meiner Website personenbezogene Daten verarbeiten?

Eine Datenschutzerklärung beschreibt keine Musterwebsite

Je länger ich darüber nachdachte, desto klarer wurde mir ein entscheidender Unterschied.

Eine Datenschutzerklärung beschreibt keine fiktive Website.

Sie beschreibt eine ganz konkrete Website oder einen ganz konkreten Onlineshop.

Jede Internetpräsenz verwendet andere Dienste.

Mal ist ein Kontaktformular eingebunden.

Mal Google Maps.

Mal ein Newsletter.

Mal Videos.

Mal Zahlungsdienstleister.

Mal Analyse-Tools.

Die Kombination ist nahezu immer unterschiedlich.

Eine KI kann nur mit den Informationen arbeiten, die sie erhält

Genau hier liegt aus meiner Sicht die eigentliche Herausforderung.

Eine KI kennt Ihre Website nicht.

Sie weiß nicht,

  • welche Plugins installiert sind,
  • welche externen Dienste eingebunden wurden,
  • welche Tracking- oder Analysewerkzeuge tatsächlich genutzt werden.

Sie kann nur die Informationen verarbeiten, die ihr zur Verfügung gestellt werden.

Fehlen Informationen, können auch entsprechende Inhalte in einer Datenschutzerklärung fehlen.

Das ist übrigens keine Schwäche künstlicher Intelligenz.

Es liegt schlicht in der Natur der Sache.

Viele Webseitenbetreiber kennen ihre eigenen Dienste nicht vollständig

Und genau an diesem Punkt musste ich schmunzeln.

Denn Hand aufs Herz:

Wüssten Sie spontan, welche externen Dienste Ihre eigene Website oder Ihr Onlineshop tatsächlich verwendet?

Bei kleinen Webseiten mag die Antwort noch einfach sein.

Mit zunehmender Anzahl an Plugins, Erweiterungen, Zahlungsarten oder Marketing-Tools verliert man jedoch schnell den Überblick.

Gerade deshalb ist diese Frage oft schwieriger zu beantworten, als sie zunächst erscheint.

Erst verstehen, dann dokumentieren

Mir wurde bei diesem Gedankenspiel klar:

Das eigentliche Problem ist häufig gar nicht das Schreiben einer Datenschutzerklärung.

Die größere Herausforderung besteht darin, zunächst zu erkennen, welche Dienste überhaupt personenbezogene Daten verarbeiten.

Erst wenn diese Grundlage bekannt ist, lässt sich eine Datenschutzerklärung individuell an die jeweilige Website oder den jeweiligen Onlineshop anpassen.

Ein interessanter Ansatz

Bei meiner weiteren Beschäftigung mit diesem Thema bin ich auf einen Ansatz gestoßen, den ich durchaus spannend finde.

Die IT-Recht Kanzlei stellt einen kostenlosen Website-Scanner zur Verfügung, der viele auf einer Website eingesetzte Dienste automatisch erkennt.

Mandanten der Kanzlei können darüber hinaus EasyScan nutzen. Dieses Werkzeug übernimmt erkannte Dienste als Vorkonfiguration direkt in die Datenschutzerklärung.

Ich finde diesen Ansatz deshalb interessant, weil nicht der Text am Anfang steht, sondern zunächst die Frage beantwortet wird:

Welche Dienste verwendet die Website überhaupt?

Dadurch entsteht eine deutlich individuellere Grundlage als bei einer allgemeinen Musterlösung.

Mein Fazit

Mein kleiner Praxistest hat mir gezeigt, dass künstliche Intelligenz heute sehr gut formulieren kann.

Ob eine Datenschutzerklärung jedoch wirklich zu einer konkreten Website oder einem Onlineshop passt, hängt von Informationen ab, die eine KI ohne weiteres nicht kennen kann.

Vielleicht lautet die entscheidendere Frage deshalb gar nicht:

Kann KI eine Datenschutzerklärung schreiben?

Sondern vielmehr:

Woher weiß die KI eigentlich, welche Dienste meine Website verwendet?

Ich finde, genau darüber lohnt es sich nachzudenken.